Klimafreundlich neu bauen: KfW-Förderung 297 und 298
Klimafreundlich neu bauen: KfW-Förderung 297 und 298 im Überblick
Wer heute neu baut oder eine neu gebaute Immobilie kauft, setzt immer häufiger auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Genau hier setzt die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ an.
Mit diesem Programm unterstützt die KfW den Bau und Erstkauf besonders energieeffizienter Wohngebäude durch einen zinsgünstigen Kredit. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und auf fossile Heizsysteme zu verzichten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- der Neubau von Wohngebäuden
- der Erstkauf neu gebauter Häuser oder Eigentumswohnungen
- Fachplanung und Baubegleitung
- bei entsprechender Förderstufe eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung (QNG)
- der Erstkauf neu gebauter Häuser oder Eigentumswohnungen
- Fachplanung und Baubegleitung
- bei entsprechender Förderstufe eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung (QNG)
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens oder vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Welche Anforderungen gelten?
Die Förderung unterscheidet drei Varianten:
Effizienzhaus 55
Das Gebäude erfüllt den EH55-Standard und wird nicht mit Öl oder Gas beheizt.
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
Hier gilt der strengere EH40-Standard – ebenfalls ohne fossile Heizung.
Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat
Zusätzlich zum EH40-Standard ist ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erforderlich. Eine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Die KfW stellt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit zur Verfügung.
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
- Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Bundesmittel.
Fazit
Die KfW-Programme 297 und 298 bieten eine Finanzierungsmöglichkeit für alle, die beim Neubau auf hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit setzen. Entscheidend sind die Einhaltung der technischen Vorgaben und die rechtzeitige Antragstellung.