Lastenausgleich
Lastenausgleich

Ein Lastenausgleich gab es schon mal in Deutschland. Das Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 wurde eingeführt. Die Betroffenen von der Lastenausgleichsabgabe waren diejenigen, die ein erhebliches Vermögen hatten (insbesondere betraf das die Immobilienbesitzer). Es galt damals ein Freibetrag von 5.000 Mark.
Diese Abgabe betrug 50 % des berechneten Vermögenswertes. Die Steuer konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in einen Ausgleichsfonds bezahlt werden. Für den Fall der Fälle, nämlich dass Veräußerungserlöse aus Immobilienverkäufen voll steuerpflichtig werden, hat sich der Baufinanz-Berater Gedanken gemacht.
Die Lösung vom Baufinanz-Berater:Die zu verkaufende Immobilie an eine vorher gegründete GmbH verkaufen. Das Haus wird zum aktuellen Marktwert über die GmbH weiterfinanziert mit einem 15% Steuersatz anstatt 40% oder 45%. Merke: Eigenkapital beschaffen und somit Steuer optimieren.
von Katja Hierold